"Schulungskostenbeihilfe für Bechäftigte in COVID-19-Kurzarbeit"
Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifzierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in COVID-19-Kurzarbeit. Damit sollen - neben der Vermeidung von Arbeitslosigkeit - die ausfallende Arbeitszeit für arbeitspolitisch und betrieblich sinnvolle Schulungen genutzt, und die Anpassungsfähigkeit der Betriebe durch „Qualifizierung in der Krise“ sowie die Chance auf eine nachhaltige Beschäftigungsfähigkeit der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhöht werden.
Wer wird gefördert?
Diese Förderung können alle Arbeitgeber mit einer bereits genehmigten COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe mit Beginn ab 1. Oktober 2020 erhalten.
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in COVID-19-Kurzarbeit, die an einer Schulung in Ausfallsstunden teilnehmen, sind förderbar.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei uns in der Fahrschule oder telefonisch unter 05244 / 66 266.